Verwaltungsgliederung Thailands

Thailand ist ein grundsätzlich zentralistischer Einheitsstaat. Seit den 1990er-Jahren und insbesondere seit der Verfassung von 1997 wird aber eine Dezentralisierung verfolgt. Nach dem Gesetz über die öffentliche Verwaltung von 1991 bestehen neben der Zentralregierung zwei Säulen der territorialen Verwaltungsgliederung: die Provinzverwaltung (kan pokkhrong suan phumiphak) und die Lokalverwaltung (kan pokkhrong suan thong thin).[1][2] Die Provinzverwaltung ist streng hierarchisch und zentralistisch ausgerichtet. Ihre Einheiten sind bloße Ausführungsorgane der Zentralregierung. Die Einheiten der Lokalverwaltung haben dagegen gewählte Leiter und Volksvertretungen und verfügen über eine gewisse Autonomie.

  1. Achakorn, Chandra: Decentralization and Local Governance in Thailand. 2011, S. 54.
  2. Shamsul Haque: Decentralizing Local Governance in Thailand. 2013, S. 95.

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